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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Die Rentenversicherung wird in Deutschland von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber führt einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Beitragszahlung an die Rentenversicherung ab. Gleichzeitig wird auch ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Rentenversicherungsbeitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Somit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Rentenversicherung. Dieses System soll sicherstellen, dass im Alter eine angemessene Rente zur Verfügung steht.

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?

    Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.

  • Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

    Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet über Altersvorsorge zu informieren?

    Ja, Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten daher Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen und sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen und sie über ihre Optionen zu informieren. Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Altersbezügen profitieren.

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    Wie hilft Ihnen der Rentenratgeber für Ihre Planungen?

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  • Weckbecker, Carolin: Betriebliche Altersversorgung in Deutschland
    Weckbecker, Carolin: Betriebliche Altersversorgung in Deutschland

    Betriebliche Altersversorgung in Deutschland , Die Altersvorsorge in Deutschland ist eine gesellschaftliche Herausforderung der Zukunft. Angesichts eines sinkenden gesetzlichen Absicherungsniveaus sowie einer unzureichenden betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge besteht der Bedarf die Altersvorsorge nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Über das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde seit 2018 mittels einer reinen Beitragszusage die Möglichkeit für ein Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Vor dem Hintergrund der zögerlichen Nutzung des Sozialpartnermodells in der Praxis, wird der Forschungsfrage nachgegangen, wie das Sozialpartnermodell angepasst werden kann, um die Umsetzung des Sozialpartnermodells in der Praxis zu fördern. In diesem Rahmen wird das Sozialpartnermodell einer detaillierten Analyse unterzogen, die zu Weiterentwicklungsansätzen führt. Diese Weiterentwicklungsansätze werden mittels einer Primärforschung begutachtet. Die resultierenden Ergebnisse werden gewürdigt, um Zukunftswege für die betriebliche Altersversorgung im Allgemeinen sowie für das Sozialpartnermodell im Speziellen aufzuzeigen und Impulse für die Politik, Praxis und Wissenschaft zu geben. Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Vertreter der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere an Experten und Interessierte der betrieblichen Altersversorgung sowie an Studierende. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 59.80 € | Versand*: 0 €
  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? Ja, in Deutschland gibt es seit 2002 das Betriebsrentengesetz, welches vorsieht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bieten müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, kann aber steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten und Pflichten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge zu informieren.

  • Wer ist der beste Arbeitgeber?

    Wer ist der beste Arbeitgeber? Das ist eine sehr subjektive Frage, da die Definition eines "besten Arbeitgebers" von Person zu Person unterschiedlich sein kann. Einige könnten Google oder Apple als beste Arbeitgeber betrachten, aufgrund ihrer innovativen Arbeitskultur und großzügigen Benefits. Andere könnten jedoch kleinere Unternehmen bevorzugen, die eine familiäre Atmosphäre und mehr Flexibilität bieten. Letztendlich hängt es davon ab, was für den einzelnen Mitarbeiter wichtig ist und welche Werte und Prioritäten er bei der Arbeitssuche hat. Wer für dich der beste Arbeitgeber ist, hängt also von deinen individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab.

  • Was sind die Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die betriebliche Altersversorgung bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Absicherung im Alter und kann steuerliche Vorteile bieten. Arbeitgeber können durch die betriebliche Altersversorgung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, müssen jedoch auch die Kosten für die Versorgung tragen und sich mit komplexen rechtlichen Regelungen auseinandersetzen.

  • Was sind die Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer sind eine zusätzliche Absicherung im Alter, Steuervorteile und potenziell höhere Renditen als bei anderen Anlageformen. Für Arbeitgeber können die Vorteile darin liegen, qualifizierte Mitarbeiter langfristig zu binden, Steuervorteile zu nutzen und das Image des Unternehmens zu verbessern. Nachteile für Arbeitnehmer könnten geringere Flexibilität bei der Verwendung des Geldes und mögliche Verluste bei Insolvenz des Unternehmens sein, während Arbeitgeber höhere Kosten und Verwaltungsaufwand zu tragen haben.

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